Inge Rathmann ,WP, StB & Helmut Melzer, StB

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Lexika

Steueridentifikationsnummer

Die Einführung der Steueridentifikationsnummer (IdNr) hat zum Ziel, das Besteuerungsverfahren zu vereinfachen und Bürokratie abbauen. Nicht zuletzt verfolgt die Finanzverwaltung das Ziel erweiterter Kontroll- und Abgleichmöglichkeiten, die mit der bisherigen Praxis der Steuernummernvergabe in den Bundesländern nicht gewährleistet werden konnten.

Die Steueridentifikationsnummer wird die Steuernummer für den Bereich der Einkommensteuer ersetzen. Grundsätzlich wird die IdNr jeder in Deutschland gemeldeten natürlichen Person vom Bundeszentralamt für Steuern vergeben. Ihre Gültigkeit währt ein Leben lang und ändert sich auch nicht bei Umzug oder Heirat. Die IdNr ist eine 11-stellige Nummer und enthält keine Informationen über den Steuerpflichtigen oder das zuständige Finanzamt.

Ihr Anwendungsbereich erstreckt sich auch auf die Quellenbesteuerung bei Kreditinstituten und den Abgleich mit Trägern der Sozialversicherung.